Öffent­liche Hand

Aktuell: För­de­rung Gebäude

So geht es weiter seit Unter­bre­chung der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG am 24.01.:

  • Bei Sanie­rungen zum Effizienz­haus sinkt För­de­rung seit 28.07.
  • kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände erhalten nach wie vor Zuschüsse für Sanie­rungen zum Effizienzhaus
  • wie bis 20.04. können kom­mu­nale Gebiets­kör­per­schaften sowie Gemeinde- und Zweck­ver­bände im Neubau zwi­schen Kredit- und Zuschuss­va­ri­ante wählen
  • För­de­rung Neubau nur Effizienz­haus 40 Nachhaltigkeit
  • För­de­rung Neubau seit 28.07. weiter gesunken
  • seit 15.08. sinken För­der­sätze Ein­zel­maß­nahmen
  • Ände­rungen Zuschläge bei Einzelmaßnahmen
Durchgestrichenes Haus aus Dollar-Scheinen
Sym­bol­bild: För­de­rung unter­bro­chen | Mega­pixel | Shut­ter­stock

BAFA Nicht­wohn­ge­bäude

Etwa Gemeinden, gemein­nüt­zige Orga­ni­sa­tionen und soziale Ein­rich­tungen genießen Zuschüsse vom Bun­desamt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle: Das BAFA trägt fast das gesamte Honorar der »Energie­beratung DIN V 18599«.

  • Benö­tigen Sie ein ener­ge­ti­sches Sanie­rungs­kon­zept für auf­ein­ander abge­stimmte Maß­nahmen, um ein Nicht­wohn­ge­bäude ener­ge­tisch zu modernisieren?
  • Oder planen Sie eine »Sanie­rung in einem Zug«, um ein Nicht­wohn­ge­bäude in ein Effizienz­gebäude umzuwandeln?
  • Oder wün­schen Sie eine Energie­beratung für den Neubau eines Nichtwohngebäudes?

Das BAFA bietet weitere För­de­rungen für Nicht­wohn­ge­bäude, Anlagen und Systeme.

Rathaus
Sym­bol­bild: Rathaus AnnaER | Pixabay

KfW Gebäu­de­för­de­rung

Kom­muale Gebiets­kör­per­schaften, Gemeinde- und Zweck­ver­bände erhalten Zuschüsse von der KfW Ban­ken­gruppe – über das För­der­pro­gramm »Kom­munen Zuschuss« (Nr. 464). Im Pro­gramm »Kom­munen Kredit« (Nr. 264) wird die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­ente Gebäude BEG aus­ge­weitet: Ein­ge­schlossen sind recht­lich unselbst­stän­dige Eigen­be­triebe kom­mu­naler Gebietskörperschaften.

Auch etwa kom­mu­nale Unter­nehmen und soziale Orga­ni­sa­tionen pro­fi­tieren von der BEG – aller­dings aus­schließ­lich als Kredite: Diese anderen För­der­pro­gramme stehen zum Bei­spiel ebenso Pri­vat­per­sonen und Unter­nehmen offen.

Bei einer Sanie­rung nach Pro­gramm Nr. 464 oder Nr. 264 wächst der Tilgungs­zuschuss oder der Zuschuss mit einem höheren Stan­dard des Effi­zi­enz­hauses oder Effi­zi­enz­ge­bäudes. Neu­bauten werden nur noch als Effizienz­haus 40 oder Effizienz­gebäude 40 geför­dert – jeweils mit Nach­hal­tig­keits­klasse. Für Zuschüsse zu Ein­zel­maß­nahmen ist das BAFA zuständig.

KfW Hauptgebäude
KfW Haupt­sitz | Bild: Rüdiger Nehmzow | KfW

Kli­ma­schutz

Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz fördert Pro­jekte zum Kli­ma­schutz – durch seine Natio­nale Kli­ma­schutz­in­itia­tive NKI. Für einige För­der­pro­gramme nimmt das BAFA die Anträge ent­gegen. Doch bei der Kom­mu­nal­richt­linie heißt der Pro­jekt­träger: Zukunft – Umwelt – Gesell­schaft (ZUG) gGmbH. Anträge laufen über easy-Online – das »Elek­tro­ni­sche For­mu­lar­system für Anträge, Ange­bote und Skizzen«.

Die Kom­mu­nal­richt­linie unter­stützt zum Beispiel:

  • Kli­ma­schutz­be­ra­tungen und Machbarkeitsstudien
  • Energie- und Umweltmanagement
  • Ener­gie­spar­mo­delle für Bildungseinrichtungen
  • Beleuch­tung und Belüftung
Zyklon
Sym­bol­bild: Zyklon Pixabay | Wiki­Images

Mach­bar­keits­stu­dien

Mach­bar­keit­stu­dien bereiten kom­mu­nale Sanie­rungen oder Moder­ni­sie­rungen oder gene­rell Inves­ti­tionen vor: Diese Mach­bar­keits­stu­dien ver­folgen das Ziel, weniger Treib­haus­gase aus­zu­stoßen und Maß­nahmen zum Kli­ma­schutz zu rea­li­sieren. Mach­bar­keits­stu­dien lohnen vor Arbeiten von Inge­nieuren an:

  • Sied­lungs­ab­fall­de­po­nien
  • Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen
  • Mobi­li­täts­in­fra­struktur
  • Beleuch­tungs­an­lagen
  • wei­teren Anlagen und Infrastrukturen.
Stonehenge
Sym­bol­bild: Mach­bar­keit eines Projekts