Größere Unternehmen
Aktuell: Förderung Gebäude
So geht es weiter seit Unterbrechung der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG am 24.01.:
- Bei Sanierungen zum Effizienzhaus sinkt Förderung seit 28.07.
- Zuschüsse für Sanierungen zum Effizienzhaus sind gestrichen
- Förderung Neubau seit 20.04 nur als Kredit mit Tilgungszuschuss
- Förderung Neubau nur Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit
- Förderung Neubau seit 28.07. weiter gesunken
- seit 15.08. sinken Fördersätze Einzelmaßnahmen
- Änderungen Zuschläge bei Einzelmaßnahmen
Gilt Ihr Unternehmen als Nicht-KMU nach EU-Empfehlung 2003/361/EG? Haben Sie in diesem Fall ein Energieaudit nach DIN EN 16247–1 abgeschlossen? Größere Unternehmen müssen mindestens alle vier Jahre ihren Energieverbrauch analysieren und festhalten.
Den Auftrag für das normierte Verfahren darf nur ein Energieauditor mit Registrierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernehmen. Von dieser Bestandsaufnahme sind Unternehmen befreit, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben.
Bislang gilt Energieberater nicht als gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Daher sollten Energieexperten mit ihren Referenzen und Qualifikationen überzeugen. Erst mit unabhängigen Energieberatern erreichen Betriebe ihre Ziele – Energieffizienz optimieren, Kosten reduzieren und staatliche Auflagen berücksichtigen.
Für Fragen der Energieplanung sind Mitarbeiter vom Planungsbüro ENTECH als staatlich anerkannte Sachverständige zugelassen worden – so als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz nach Landesbauordnung NRW BauO NRW. Einrichtungen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW Bankengruppe haben die Berater für Förderprogramme von Bund und Ländern zertifiziert.
Während ein Energieaudit nach DIN EN 16247–1 lediglich einen aktuellen Zustand festhält, begleitet ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 die Abläufe auf Dauer.
Die Methode folgt in einem Turnus von drei Jahren einem Kreislauf entlang der Linie Plan–Do–Check–Act (PDCA).
Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende soll das Messwesen zuverlässiger werden. In diesem Gesetz bündelt wiederum das Messstellenbetriebsgesetz MsbG die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb. Nach und nach müssen die alten Stromzähler eingemottet werden, damit intelligente Messsysteme an ihre Stelle treten.
ENTECH berät über diesen Wandel. Darüber hinaus ermitteln die Experten den individuellen Bedarf an Messdienstleistungen im Geflecht von Energiequellen, –verbrauchsstellen und –verlusten. Sie bieten Leistungen wie Nutzenanalyse von Anlagen und Lastganganalyse.